Steuerbegünstigung

Piktogramm_Geld_(Quelle: Wikipedia)Das

Franz-Stock-Komitee für Deutschland
Deutsch-Französische-Gesellschaft Arnsberg e.V.

ist nach dem letzten uns zugegangenen Bescheid vom 19.05.2022 des Finanzamtes Arnsberg, Steuer-Nr. 303/5980/1497 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO.

Spenden und Mitgliedsbeiträge an das Franz-Stock-Komitee sind gemäß § 10b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.

Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne §§51 ff. AO verwendet wird.

(Pauschale Zuwendungsbestätigung)